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Hausordnung

für das Content Club Studio. Stand: Oktober 2026.

1. Allgemeines

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Content Club Studio aufhalten, und ist Bestandteil des Vertrages mit dem Anbieter (siehe AGB). Mit dem Betreten erkennst du sie an. Das Studio wird ausschließlich gewerblich (B2B) genutzt.

2. Weisungsrecht und Hausrecht

Das Studio wird durch Personal der WAEIS Filme GmbH beaufsichtigt. Bitte befolge die Anweisungen des Studiopersonals jederzeit. Das Hausrecht liegt beim Anbieter.

3. Nutzung der Räumlichkeiten

Du darfst die Räume nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Änderungen an Aufbau, Technik oder Mobiliar brauchen die vorherige Zustimmung des Studiopersonals. Flucht- und Rettungswege hältst du bitte jederzeit frei. Eigenmächtige Umbauten sind nicht gestattet.

Im Studio dürfen sich gleichzeitig höchstens 17 Personen aufhalten. Das Studiopersonal ist nicht dauerhaft vor Ort, sondern in der Nähe auf Abruf erreichbar und zählt nicht mit.

An Wänden, Hintergründen, Böden und Einbauten darfst du nichts bohren, kleben, nageln oder streichen. Hintergründe und Dekoration befestigst du nur mit dem vorhandenen Equipment oder in Absprache mit dem Studiopersonal.

Die Hohlkehle (der nahtlose Übergang von Wand zu Boden) darf nur mit sauberen Schuhen oder in Socken betreten werden.

4. Sicherheit und Brandschutz

Behandle Räume und Equipment bitte sorgsam. Gefährliche Handlungen sind untersagt. Offenes Feuer und Pyrotechnik sind verboten. Nebelmaschinen und andere Spezialeffekte sind nur nach vorheriger Genehmigung des Studiopersonals erlaubt, weil dafür die Rauchmelder abgestimmt werden müssen.

5. Rauchen, Essen, Getränke und Tiere

Im gesamten Innenbereich ist das Rauchen untersagt. Alkohol darfst du konsumieren, solange der Studiobetrieb nicht gestört wird.

Essen und Getränke sind erlaubt, bitte gehe aber vorsichtig damit um. In der Nähe von Hintergründen, Teppichen, der Hohlkehle und Technik ist Essen und Trinken nicht gestattet.

Tiere sind erlaubt, wenn von ihnen keine Gefahr, Störung oder Verunreinigung ausgeht. Der Anbieter kann Tiere im Einzelfall beschränken.

6. Verbotene Inhalte und Ausschluss

Die Erstellung extremistischer, rassistischer, antisemitischer, pornografischer, gewaltverherrlichender oder rechtswidriger Inhalte ist untersagt. Bei diesen Inhalten sowie bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Hausordnung, die AGB oder das Gesetz kann der Anbieter die Nutzung sofort beenden (siehe AGB Ziffer 8). Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht dann nicht.

7. Namensnennung und Social Media

Du darfst das Content Club Studio in deinen veröffentlichten Inhalten nennen, verlinken und kennzeichnen. Die Regeln dazu stehen in Ziffer 10 der AGB. Das Studio-Logo darfst du nur mit vorheriger Zustimmung verwenden.

8. Haftung und Schäden

Schäden an den Räumen oder am Equipment, die du, deine Mitarbeiter, Gäste, Begleitpersonen oder mitgebrachte Tiere verursachen, meldest du bitte sofort dem Studiopersonal. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 11 der AGB.

9. Sauberkeit, Ordnung und Rücksicht

Bitte hinterlasse das Studio sauber und ordentlich und entsorge deinen Müll. Bei übermäßiger Verschmutzung kann zusätzlicher Reinigungsaufwand berechnet werden.

Im Haus arbeiten und produzieren auch andere. Bitte nimm Rücksicht, halte Flure und Treppenhaus frei und vermeide unnötigen Lärm außerhalb des Studios.

10. Zeitmanagement

Die gebuchte Zeit ist verbindlich. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Nutzungszeit. Wie Überschreitungen berechnet werden, regelt Ziffer 5 der AGB.

11. Schlussbestimmungen

Bei Unterbrechungen durch Höhere Gewalt oder technische Störungen gelten die Regelungen in Ziffer 14 der AGB. Diese Hausordnung ergänzt die AGB und den Vertrag. Im Zweifel gehen die vertraglichen Regelungen vor.