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Allgemeine Geschäftsbedingungen des CONTENT CLUB STUDIOS

 

 

§1 Allgemeines

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung des CONTENT CLUB STUDIOS sowie die Nutzung aller zugehörigen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände.

 

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

1.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

§2 Vertragsabschluss

 

2.1 Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch uns zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

2.2 Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurde.

 

§3 Mietpreise und Zahlung

 

3.1 Die Mietpreise richten sich nach unserer bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

 

3.2 Eine Vorauszahlung bis zu 100% der Mietsumme kann verlangt werden und muss spätestens am Tag vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein oder bei Mietbeginn in bar entrichtet werden.

 

3.3 Rechnungen sind bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes fällig.

 

§4 Nutzungsbedingungen und Hausordnung

 

4.1 Die Nutzung des Studios ist ausschließlich für die vereinbarten Zwecke gestattet. Die Weitervermietung an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 

4.2 Die Nutzung unseres Equipments sowie aller Einrichtungsgegenstände ist ausschließlich in unseren Räumlichkeiten gestattet, außer dies ist schriftlich vereinbart.

 

4.3 Die Räumlichkeiten sind besenrein zurückzugeben, andernfalls behalten wir uns vor, aufwendige Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

 

4.4 Der Mieter verpflichtet sich, unsere Nutzungsbedingungen einzuhalten sowie darauf zu achten, dass weitere anwesende Personen diese ebenfalls einhalten.

 

4.5 Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Tiere sind im Studio nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

 

§5 Stornierung und Rücktritt

 

5.1 Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, folgende Anteile der vereinbarten Vergütung als Schadenersatz zu zahlen:

   - Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50%

   - Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 70%

   - Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100%

 

5.2 Die Stornierung bedarf der Schriftform und wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

 

§6 Haftung

 

6.1 Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden am Studio und an den Mietsachen.

 

6.2 Mit der Übergabe geht die Gefahr für die Beschädigung oder den Defekt der Mietsachen auf den Kunden über.

 

6.3 Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Jegliche Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

§7 Versicherung

 

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Produktion sowie die Mietsachen ausreichend zu versichern.

 

7.2 Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist auf Verlangen vorzulegen.

 

7.3 Auf die angegebene Gerätemiete wird eine Versicherungspauschale von 8,5% aufgeschlagen. Damit sind die Mietgeräte nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Deutschen Filmversicherungsgemeinschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch uns versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt bis zu € 850,00 pro Schadensfall.

 

 

§8 Datenschutz

 

8.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

8.2 Weitere Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

 

 

§9 Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der WAEIS Filme GmbH.

 

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§10 Schlussbestimmungen

 

10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

10.2 An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Andere, die in beiderseitigem Interesse und angesichts der übrigen Punkte den Vertrag so zustande kommen lässt, wie die Vertragspartner ihn vereinbart hätten, wenn sie um die Unwirksamkeit der Bestimmungen gewusst hätten.

 

10.3 Es ist unter Umständen nicht zu jedem Zeitpunkt unser komplettes Angebot verfügbar.

 

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